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   OLG Karlsruhe, 02.12.1998 - 11 Wx 95/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18027
OLG Karlsruhe, 02.12.1998 - 11 Wx 95/97 (https://dejure.org/1998,18027)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.1998 - 11 Wx 95/97 (https://dejure.org/1998,18027)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 11 Wx 95/97 (https://dejure.org/1998,18027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Änderung der Zuteilung von Sondernutzungsrechten an PKW-Stellplätzen; Vorschlag zur Änderung über die Nutzung von Parkflächen durch eine Teilerklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilungserklärung; Änderung; Zustimmung; Sondernutzungsrecht; Treu und Glauben; Gemeinschaftsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1999, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Dabei sind allerdings an die Annahme einer Treuwidrigkeit nach Rechtsprechung des Senats sehr hohe Anforderungen im Sinne des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände zu stellen (vgl. Senat Rechtspfleger 1979, 109; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 83; NJW-RR 1994, 145; ZMR 2001, 997; OLG Karlsruhe WuM 1999, 178; OLG Köln DWE 1998, 190; OLG Hamm NZM 2000, 659; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 21).
  • OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03

    Zum Recht auf Nutzung der Sondernutzungsfläche bei vereinbarungswidriger

    Verlangt ein Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Änderung, so kann er ausnahmsweise dann einen Anspruch auf ihre Zustimmung zu der gewünschten Veränderung haben, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (HansOLG Hamburg ZMR 95, 170, 171; OLG Karlsruhe ZMR 99, 281, 282; OLG Hamm ZMR 00, 691, 694; BayObLG ZMR 03, 949), wobei bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Karlsruhe, OLG Hamm und BayObLG a.a.O.).
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